Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Personen oder auch Unternehmen untereinander.
Somit fallen viele der übrigen, hier genannten Rechtsgebiete unter das Zivilrecht. Das allgemeine Zivilrecht beschreibt hingegen die Grundarten privatrechtlichen Rechtsverkehrs, insbesondere das Schuldrecht. Hierzu zählen insbesondere das Kaufrecht, Dienstvertragsrecht, Werkvertragsrecht, das Recht der Darlehensverträge/Kreditverträge sowie Reiserecht, Schenkungsrecht und Maklerrecht.
In allen zivilrechtlichen Fragestellungen beraten und vertreten wir Sie gerne.