Wirtschaftsrecht
Dem Begriff Wirtschaftsrecht unterfallen sämtliche Rechtsgebiete, die die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben beteiligten Personen und Unternehmen untereinander, jedoch auch im Verhältnis zum Staat berühren. Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise Arbeitsrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht sind daher selbstverständlich.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsbereichen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen konfrontiert sind. Hierzu zählt insbesondere auch das Vertragsrecht, denn schließlich ist die beste Möglichkeit einen Streit zu beenden, ihn durch sorgsame Vertragsgestaltung erst gar nicht entstehen zu lassen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne und führen auf Wunsch auch die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner.
Zudem hat Ihr Unternehmen auch öffentlich rechtliche Beziehungen zum Staat und seinen Institutionen. Auch bei hierbei auftretenden Rechtsfragen helfen wir gerne weiter. Sogar strafrechtliche Probleme können sich aus dem Betrieb eines Unternehmens ergeben, insoweit übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.