Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählt einerseits die Unfallregulierung/Schadensregulierung nach einem Unfall gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung und/oder gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer. Daneben zählt hierzu die Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und wegen Verkehrsstraftaten. Wenn Ihnen beispielsweise ein Geschwindigkeitsverstoß, ein Abstandsverstoß oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird oder man Sie einer Trunkenheitsfahrt bzw. Drogenfahrt bezichtigt, stehen wir zu Ihrer Verfügung, prüfen die Berechtigung des Vorwurfs und mögliche Verteidigungsstrategien, die wir dann bestmöglich für Sie umsetzen.
Auch wenn Ihnen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorgeworfen werden, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt oder Sonstiges vorgeworfen wird, stehen wir zu Ihrer Verfügung.
Probleme rund um den Autokauf sind ebenso von unserer Expertise umfasst, wie die Durchsetzung von Ersatz- und Entschädigungsansprüchen sowie von Schmerzensgeldansprüchen.