Strafrecht
Wir übernehmen Ihre Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen. Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet wurde, insbesondere wenn Sie eine Vorladung erhalten, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung in grundsätzlich allen Delikten. Sowohl bei Eigentumsdelikten, wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Raub, als auch in Gewaltdelikten, wie z.B. Körperverletzung stehen wir zu Ihrer Verfügung. Darüber hinaus verteidigen wir bei allen sonstigen Delikten, insbesondere auch solchen, die sich auf den Straßenverkehr beziehen, wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, können wir für Sie Strafanzeige erstatten und ggf. Ihre Opferrechte durchsetzen.