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Notarielle Angelegenheiten

 

Unsere Notare helfen in allen notariellen Angelegenheiten. Hierunter fallen allen voran Grundstückskaufverträge sowie Kaufverträge über Wohnungs- und Teileigentum. Ein entsprechender Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Auch bei der grundbuchlichen Absicherung von Darlehensverträgen (insbesondere durch Grundschuld) hilft der Notar weiter.

 

Unsere Notare erstellen für Sie letztwillige Verfügungen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge) und helfen ggf. bei deren Änderung oder Aufhebung. Notare können Erbscheinsanträge stellen und Erbschaftsausschlagungen beglaubigen.

 

Auch bei sonstigen Beglaubigungen, insbesondere von Unterschriften, stehen unsere Notare zur Verfügung.

 

Wenn Sie Eheverträge schließen wollen, etwa zur Änderung des Güterstandes, zur Regelung sonstiger ehelicher Wirkungen – insbesondere auch im Rahmen oder in Vorbereitung einer Scheidung, sprechen Sie bitte unser Notariat an.

 

Unsere Notare helfen auch bei der rechtssicheren Gestaltung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.

 

Auch in vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten benötigen Sie zur Durchführung Ihrer Vorhaben der Unterstützung durch einen Notar. Dies betrifft viele Rechtsgeschäfte rund um Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften oder haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften/UG), insbesondere Gründung, Umwandlung und Anteilsabtretung und viele das Handelsregister betreffende Angelegenheiten. Auch in vereinsrechtlichen Angelegenheiten stehen unsere Notare zu Ihrer Verfügung.

 

Die vorstehende Auflistung von Angelegenheiten, in denen Sie aus rechtlichen Gründen notarielle Hilfe benötigen, ist nicht abschließend.

02336/3051