Skip to content

Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Wir helfen Ihnen weiter in allen Fragen des Handelsrechts, also insbesondere des Handelskaufs und entsprechenden Gewährleistungsfragen sowie bei Fragen zu bzw. Erarbeitung von Handelsverträgen. Ein häufiges Problem ist hierbei die Frage der Rechtzeitigkeit einer Mängelrüge im Rahmen einer nicht ordnungsgemäßen Lieferung.

 

Zum Handelsrecht gehören ferner das Recht der Handelsvertreter und der Vertragshändler sowie insgesamt das Recht der Handelsgeschäfte sowie das Handelsregisterrecht. Aufgrund der häufig engen Beziehung zum Gesellschaftsrecht werden die Begriffe Handelsrecht und Gesellschaftsrecht häufig in einem Atemzug genannt. Auch bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen helfen wir gerne weiter, vertreten in Gesellschafterstreitigkeiten und beraten zur Rechtsformwahl bei einem Unternehmen, prüfen und entwerfen Gesellschaftsverträge.

 

Dies gilt insbesondere für unsere Notare bei Gründung einer GmbH und dem Verkauf von GmbH-Anteilen, da solche Geschäfte der notariellen Beurkundung bedürfen.

02336/3051