Steuerrecht / Steuerstrafrecht
Wir beraten Sie in steuerrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten, insbesondere in Einspruchs- und Klageverfahren. Wenden Sie sich daher gerne an uns, wenn Sie mit Entscheidungen der Finanzbehörden nicht zufrieden sind und Fehler vermuten. Auch im Vorfeld stehen wir für Beratungen gerne zur Verfügung.
Sollte gegen Sie ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, weil man Sie der Steuerhinterziehung oder der leichtfertigen Steuerverkürzung verdächtigt, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung. Sollten Sie sich in der Vergangenheit unerkannt etwas zuschulden haben kommen lassen, sorgen wir auf Wunsch für die Berichtigung bzw. Selbstanzeige.