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Miet- und Wohnungs­­­­eigentums­­­­recht

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, sowohl hinsichtlich Wohnraummietverhältnissen als auch hinsichtlich der Miete bzw. Pacht von gewerblichen Immobilien oder Gewerberäumen. Hierunter fallen insbesondere Fragen der Kündigung eines Mietvertrages (ordentlich oder fristlos) und der Räumung eines Mietobjektes. Ferner fallen hier runter die Fragen der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis, also insbesondere Ansprüche auf die Mietzahlungen sowie die Kaution und sowie Beseitigung von Mängeln oder Durchsetzung von Mietminderungen. Auch bei Fragen zur Abrechnung der Nebenkosten/Betriebskosten beraten und vertreten wir Sie gerne.

 

Auch als Wohnungseigentümer kann es zu Problemen mit dem Verwalter oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kommen. Auch hier vertreten wir Sie in allen aufkommenden Problemstellungen.

 

Wenn Sie Wohnungseigentum oder Teileigentum gründen oder verkaufen wollen, helfen Ihnen unsere Notare gerne weiter.

 

Zu dem unterstützen wir Sie in nachbarrechtlichen Streitigkeiten, unabhängig davon, ob sich die Streitigkeit auf ein Mietshaus bzw. Eigentumswohnung bezieht oder ob es sich um Streitigkeit zwischen Grundstücksnachbarn handelt.

02336/3051