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Immobilienrecht

 

Das Immobilienrecht umfasst alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien. Ein besonderer Fokus liegt auf Streitigkeiten, die sich aus Immobilienkaufverträgen ergeben können. Typische Konfliktpunkte sind beispielsweise die Nichterfüllung der Vertragsbedingungen, arglistige Täuschungen bei Vertragsabschluss, Mängelrügen und Vertragsrücktritte.

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Lösung von Streitigkeiten im Immobilienrecht allgemein und bzgl. Immobilienkaufverträgen im speziellen. Wir bieten kompetente rechtliche Beratung und vertreten die Interessen unserer Mandanten mit Fachkenntnis und Entschlossenheit. Unser Ziel ist es, eine zügige und effektive Lösung für Ihre Angelegenheit zu finden, sei es durch Verhandlungen, Schlichtung oder gerichtliche Durchsetzung.

02336/3051