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Arbeitsrecht

 

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei prüfen wir beispielsweise die Möglichkeiten oder Berechtigungen einer Kündigung – fristlos oder mit Kündigungsfrist – und setzen Ihre Ansprüche bestmöglich durch. Wenn Sie gekündigt worden sind, gelten für eine Kündigungsschutzklage kurze Fristen. Setzen Sie sich daher umgehend mit uns in Verbindung.

 

Außerdem helfen wir Ihnen rund um das Thema Abmahnung, prüfen Verträge und Zeugnisse für Sie. Im Bedarfsfall verhandeln wir auch Aufhebungsverträge für Sie.

02336/3051